Ich treibe mich schon des längeren in diesem Forum herum und habe hier schon einige nützliche Infos gefunden. Seit etwa einem Jahr schreibe ich. Und erstaunlicher Weise läuft es sehr gut! Das hätte ich nicht gedacht und ich weiß, dass ich echt Glück habe. Mein erstes Kinderbuch wird in kürze bei einem kleinen Verlag veröffentlicht. Ich schreibe auch an einem Jugendroman sowie an einem Drehbuch. Jedoch habe ich vor etwa vier Wochen zusätzlich, zufällig einen Auftrag für ein Kinderbuch, vom Jugendamt, bekommen. Da habe ich natürlich nicht nein gesagt! Nun bin ich fast fertig. Es wird eine Vorlesegeschichte, deren Manuskript etwa zehn Din A4 Seiten und auch etwa 10 Illustrationen umfassen wird. Da dies ja nun ein Projekt ist, bei dem ich meine Rechte verkaufen werde, bin ich nun etwas mit der Frage überfordert, wie viel ich denn verlangen soll. Wie gesagt, habe ich so etwas noch nicht gemacht. Vielleicht gibt es, unter euch jemanden, der mir da einen Tip geben kann. Ich würde mich sehr freuen!
Hallo Whatever, zunächst einmal Glückwunsch zu dem Auftrag. Wenn ich es richtig verstehe, will das Jugendamt dein Buch in noch unbekannter Stückzahl drucken und (vermutlich) kostenlos weiterverbreiten?
In diesem Fall würde ich den Zeit-Aufwand den du hattest mit einem angemessenen Stundensatz multiplizieren und einen Festpreis vorschlagen und fertig.
hallo schreiberling, schön wäre es, wenn man als autor die arbeitszeit bezahlt bekommen würde, ich schätze das gilt m.e. auch für einen auftrag. übrigens, ich beginne erst zu schreiben, wenn klar ist, wieviel ich erhalte. 10 normseiten entsprchen so 4-5 Seiten in einer Zeitschrift, die zahlen so bis zu 50 euro pro seite, also 200-250 euro wäre m.e. ein akzeptabler preis.
mal ganz ehrlich, so genau kenne ich mich nicht aus. allerdings das urheberrecht bleibt immer bei mir. bisher habe ich die meisten artikel bewußt exklusiv als auftrag für eine bestimmte zeitschrift geschrieben. eine kurzgeschichte, die sowohl in einer zeitschrift vorab und dann in meinem neuen buch veröffentlicht wurde, habe ich ein agreement getroffen, im buch habe ich darauf hingewiesen, wo die geschichte vorab veröffentlich wurde und die zeitschrift hat zugesagt, auf mein buch hinzuweisen. so was ähnliches habe ich auch bei einer fachzeitschrift gemacht
Danke für eure Antworten. Bei meinem Autrag werde ich vorraussichtlich alle Rechte abtreten. Das heißt, dass ich den Text auch nicht mehr anderweitig verwenden kann. Also werde ich auch mehr als 250 Euro verlangen können. Es sind ja auch noch die von mir angefertigten Illustrationen dabei. Für die Aufräge die pt222 beschrieben hat, halte 250 Euro auch als angebracht. Vor allen Dingen finde ich es gut, dass die Zeitschrift auch auf das Buch hin gewiesen hat. Wie gesagt, stehe ich mit meinen "Schreibarbeiten" aber noch am Anfang und sammele gerade Informationen. Bis jetzt träume ich nur davon Aufträge von Zeitschriften zu bekommen. Erst mal drankommen...
@Schreiberling Die Iddee meinen Zeitaufwand mit einem Stundensatz zu multiplizieren finde ich toll. Jetzt muss ich mir nur noch überlegen, wie hoch ich den Stundensatz an setze. Ja es ist richtig, dass das Jugendamt das Buch, als Ratgeber kostenlos weitergeben wird. Ich denke aber auch, dass die mir sowieso ein Angebot machen werden. Derzeit halten die sich noch bedeckt, da sie sich schon einmal mit so etwas in die Nesseln gesetzt haben. Das hat mir der Sachbearbeiter erzählt. Da ist wohl eine Autorin so ein bisschen am Thema vorbei geschlittert. Sie sollte eine Geschichte über ein Kind dessen Eltern sich trennen schreiben und das Jugendamt hat dann irgend etwas mit Waldgeistern geliefert bekommen. Scheinbar haben die zu früh einen Vertrag gemacht und sind aus der Nummer nicht mehr raus gekommen. Jedenfalls traut sich niemand, laut dem Sachbearbeiter, die Geschichte zu verteilen... Na ja, er hat mir auch gesagt, was sie aber dafür, samt Druck und allem drum und dran, aus gegeben haben. Das war nicht wenig.
ganz verstehe ich es immer noch nicht, dass nicht vorher klar ist, was hinterher bezahlt wird, der auftraggeber kann, wenn das thema verfehlt wurde, immer noch nachbesserungen verlangen. also eigentlich kein risiko und wenn die was drucken, was sie hinterher nicht rausgeben können, sind sie selber schuld