Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Schnitten und Beschnittene
Die Debatte um Beschneidungen verläuft nicht so wie andere Debatten verlaufen. Überall wo es um die Interessen von Kindern geht, stehen in der Regel Kinderschützer in der ersten Reihe und machen lautstark und emotional auf die Rechte von Kindern aufmerksam. Doch in der Beschneidungsdebatte sind die Elternschützer tonangebend. Das Argument, das sie anführen lautet: Wer sich gegen Beschneidung ausspricht und wagt diese Verstümmelung zu nennen, der verurteilt damit die Eltern als Unmenschen. Das gehe nun wirklich nicht. Wenn in anderen Debatten zumindest ansatzweise auf die Argumente der Gegenseite eingegangen wird, so zeichnet sich die Beschneidungsdebatte durch eine extreme Hartnäckigkeit des Ignorierens aus. Das wird offensichtlich wenn es um die Frage der Vergleichbarkeit zwischen männlicher und weiblicher Beschneidung geht. Es sollte sich bis zu den Beschneidungsbefürwortern durchgesprochen haben, dass es nicht die weibliche Beschneidung gibt; es gibt verschiedene Formen. Dass die Beschneidung der Klitoris schlimmer ist als die Beschneidung der Penisvorhaut steht außer Frage. Aber für die Behauptung, dass auch die Beschneidung der Klitorisvorhaut schlimmer sei als die Beschneidung der Penisvorhaut bräuchte man schon gute Argumente. Da man solche nicht hat, ignoriert man solche Tatsachen einfach. Auch im Ethikrat, der eigentlich unvoreingenommen alle Fakten berücksichtigen sollte.
Hallo erst mal, für mich stellt sich immer die Frage, warum wartet man mit der Beschneidung nicht bis der Mensch Erwachsen ist, dann ist es sein eigener Wille und er kann machen was er will. Alles was vorher geschieht ist doch die Willkür der Eltern, somit sind diese natürlich auch an den Pranger zu stellen. Sind wir doch mal ehrlich, Religion gehört ins Mittelalter oder in den hobbybereich und alles andere hat mit einer oder in einer modernen Gesellschaft nichts zu suchen.
ZitatGepostet von nordmann Hallo erst mal, für mich stellt sich immer die Frage, warum wartet man mit der Beschneidung nicht bis der Mensch Erwachsen ist, dann ist es sein eigener Wille und er kann machen was er will.
ZitatEbenso wie der Regierungsentwurf sieht auch dieser alternative Gesetzesentwurf die Einfügung einer neuen Regelung im Recht der elterlichen Sorge vor. Ein neuer Paragraph 1631d BGB soll folgenden Inhalt haben: „Beschneidung des männlichen Kindes Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des männlichen Kindes einzuwilligen, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat, einsichts- und urteilsfähig ist, der Beschneidung zugestimmt hat und diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist.“
Das ist zwar nicht ideal, stellt aber eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Regierungsentwurf dar. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Vorschlag angenommen wird, äußerst gering.