Mich regt auf, dass im §183 Stgb ausdrücklich von einem Mann als Täter gesprochen wird. Frauen können im juristischen Sinn keine Exhibitionistinnen sein. Das ist im Zeitalter der Gleichberechtigung ein unhaltbarer Zustand. Als Begründung kann man anführen, dass kaum jemand auf eine sich entblößende Frau geschockt reagiert. Diese Argumentation verkennt aber die Tatsache, dass eine exhibitionistische Handlung in §183 nur strafbar ist, wenn sich jemand durch sie geschädigt fühlt. Wenn beim Betrachter keine negative Gefühlsempfindung von einigem Gewicht ausgelöst wird, dann ist die Entblößungshandlung ohnehin nicht strafbar. Also besteht kein Grund, im Gesetzestext zwischen Mann und Frau zu unterscheiden.
ZitatGepostet von Miss Rainstar shrimps=schrumpf(en)???
tja, wir leben bei so einigen Sachen in Dt. noch hinterm bismärckischen Mond! Nicht nur bei den Gesetzen.
Ich denke halt, dass der Witz mit Shrimps besser funktioniert als mit "Krabben". Denn mit Shrimps verbindet man automatisch etwas Kleines (Schrumpeliges), was ja durchaus im Sinn des Witzes liegt.
Das Gesetz stammt von 1973. Vorher gab es einen Paragraphen der für Mann und Frau galt. Man kann spekulieren, warum der (von Männern dominierte) Strafrechtsausschuss Frauen ausklammerte: Vielleicht um Frauen das Tragen von Miniröcken (mit nichts drunter:shame nicht zu verleiden?
allerdings habe ich bei hochsommerlichen temperaturen noch keine frau mit "ohne was drunter" gesehen oder getroffen, und das hat außer den hygienischen auch noch ganz spezielle gründe...und -im rahmen meines ex-hauptberufes- habe ich völlig entkleidete frauen nur im sinne von geistig vernebelt und psychisch fertig erlebt. keine, die es aus exhibitionistischen gründen gemacht hätte.
ZitatGepostet von Miss Rainstar allerdings habe ich bei hochsommerlichen temperaturen noch keine frau mit "ohne was drunter" gesehen oder getroffen
Ich schon.
Exhibitionistische Handlungen von Frauen sind seltener als von Männern begangene exhibitionistische Handlungen. ( Die von Dir geschilderten Fälle sind ohnehin kein Exhibitionismus: Dazu ist eine sexuelle Motivation erforderlich. Entblößt sich jemand aus geistiger Verwirrung, oder um Menschen zu provozieren, dann handelt es sich nicht um Exhibitionismus. Erst wenn die Entblößung im Dienst der sexuellen Erregung steht ist Exh. gegeben.)
Wären exh. Handlungen für Frauen strafbar, dann kann man davon ausgehen, dass die Anzeigeerstatterin ebenfalls eine Frau wäre. Männer machen so etwas nicht. Bei gut aussehenden "Schaustellerinnen" schauen sie hin, weniger gut Aussehende werden halt ignoriert. Ein Fall wie der hier:
Wären exh. Handlungen für Frauen strafbar, dann kann man davon ausgehen, dass die Anzeigeerstatterin ebenfalls eine Frau wäre. Männer machen so etwas nicht. Bei gut aussehenden "Schaustellerinnen" schauen sie hin, weniger gut Aussehende werden halt ignoriert..
... uns somit sind wir beim Kernpunkt der Gesetzesänderung.
Weil eben Männer wenig Aufsehen um nackte Frauen machen, die meisten Frauen auch nicht und sich in den überwiegenden Teilen der Anklage gegen Frauen herausstellte, dass es sich um bei den Anzeigenden um Frauen handelt, die wohl eher aus Neid und Hass auf die Nachbarin, die sich "in aufsehender Weise nackt in ihrem Garten präsentierte, so dass sich der eigene Mann daran ergötzen könnte", so hat man Konsequenzen gezogen.
Es wurde schlicht und einfach die Latte etwas höher gelegt.
Ich denke, dass eine anstößige sexuelle Handlung einer nackten Frau in der Öffentlichkeit mit bestehenden Gesetzen geahndet werden kann, eine Flut von meist ungerechtfertigten Anzeigen damit aber eingedämmt wurde/wird.
Wären exh. Handlungen für Frauen strafbar, dann kann man davon ausgehen, dass die Anzeigeerstatterin ebenfalls eine Frau wäre. Männer machen so etwas nicht. Bei gut aussehenden "Schaustellerinnen" schauen sie hin, weniger gut Aussehende werden halt ignoriert..
... uns somit sind wir beim Kernpunkt der Gesetzesänderung.
Weil eben Männer wenig Aufsehen um nackte Frauen machen, die meisten Frauen auch nicht und sich in den überwiegenden Teilen der Anklage gegen Frauen herausstellte, dass es sich um bei den Anzeigenden um Frauen handelt, die wohl eher aus Neid und Hass auf die Nachbarin, die sich "in aufsehender Weise nackt in ihrem Garten präsentierte, so dass sich der eigene Mann daran ergötzen könnte", so hat man Konsequenzen gezogen.
Es wurde schlicht und einfach die Latte etwas höher gelegt.
Ich denke, dass eine anstößige sexuelle Handlung einer nackten Frau in der Öffentlichkeit mit bestehenden Gesetzen geahndet werden kann, eine Flut von meist ungerechtfertigten Anzeigen damit aber eingedämmt wurde/wird.
Es hat nie eine Flut von Anzeigen gegen nackte Frauen gegeben. Es wurden immer schon deutlich mehr Männer als Frauen angezeigt.
Wenn man Deiner Logik folgt, und davon ausgeht, dass Anzeigen innerhalb eines Geschlechts eher auf Neid und Mißgunst zurückzuführen sind denn auf echten Erschrecken, dann sollte man aber auch konsequent sein und Männer aus dem Kreis der Berechtigten, die gegen Exhibitionisten einen Strafantrag stellen können, streichen. Bis heute ist aber die "Opferseite" im §183 Geschlechtsneutral formuliert. Der Strafrechtsausschuss war der Meinung, dass es wohl selten ist, dass ein Mann durch eine exhibitionistische Handlung erschreckt wird, schloß es aber in Einzelfällen nicht aus. So können auch Männer "Opfer" von Exhibitionisten werden. Aber genauso kann man auch im Fall von Exhibitionistinnen argumentieren: Es ist nicht ausgeschlossen, dass Frauen eine negative Gefühlsempfindung von einigem Gewicht erleiden, wenn sie mit exh. Handlungen, die durch eine Frau begangen werden, konfrontiert werden.
Wenn Du schreibst, dass "eine anstößige sexuelle Handlung einer Frau" mit bestehenden Gesetzen geahndet werden kann, dann hast Du recht. (§183a: Erregung öffentlichen Ärgernisses) Das trifft aber auch auf Männer zu. Warum nicht den §183 streichen und auch die "Latte" bei Männern höher legen? Oder Exhibitionismus zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen, für die beide Geschlechter belangt werden können?
Nun denn, wenn du so gut mit Fallzahlen bewandert bist, so kannst du uns auch sicher sagen, wieviel Prozent der männlichen und der weiblichen Bevölkerung sich exhibitionieren, wieviel Prozent pro Geschlecht dabei auf sexuelle Kontakte hoffen, wieviel Kontakte zustande kommen und wieviel davon unter Gewaltanwendungen, immer auf beiderlei Geschlechter bezogen.
Aus dem Bauch heraus würde ich davon ausgehen, dass dann von Seiten der Männer ein deutlich höheres Risiko besteht, sich m it Gewalt zu holen, was anders nicht zu bekommen ist.
Liebe Grüße vom
Dichter, Denker- Lenker
Harald
Um ein Ziel zu erreichen ist nicht der letzte Schritt ausschlaggebend, sondern der erste!
ZitatGepostet von Harald-H Nun denn, wenn du so gut mit Fallzahlen bewandert bist, so kannst du uns auch sicher sagen, wieviel Prozent der männlichen und der weiblichen Bevölkerung sich exhibitionieren, wieviel Prozent pro Geschlecht dabei auf sexuelle Kontakte hoffen, wieviel Kontakte zustande kommen und wieviel davon unter Gewaltanwendungen, immer auf beiderlei Geschlechter bezogen.
Aus dem Bauch heraus würde ich davon ausgehen, dass dann von Seiten der Männer ein deutlich höheres Risiko besteht, sich m it Gewalt zu holen, was anders nicht zu bekommen ist.
Dazu kann ich Dir keine Zahlen nennen. Umfragen zu "Perversionen" haben immer den Nachteil, dass Leute nicht ehrlich sind. Auch bei anonymen Umfragen wird gelogen. Das ist nicht nur bei Exhibitionismus so, sondern bei allen sexuellen Spielarten, die tabuisiert sind. Belastbare Zahlen über das Auftreten von Exhibitionismus, Urophilie, Koprophilie, Nekrophilie ... existieren nicht.
Wer auf körperlichen Sex hofft, oder aber diesen mit Gewalt zu erzwingen sucht, ist kein Exhibitionist. In letzterem Fall wäre die Entblößungshandlung nur Durchgangsstation auf dem Weg zu einer Vergewaltigung. Derartige Entblößungen dürfen nach einem Urteil des Bayrischen Oberlandesgerichts nicht als Exhibitionismus gewertet werden. Beim Exhibitionismus ist die Entblößung Selbstzweck. Wenn nicht die Entblößungshandlung selbst sexuelle Lust erzeugt, dann liegt kein Fall von Exhibitionismus vor.
ZitatGepostet von Streusalzwiese Wer auf körperlichen Sex hofft, oder aber diesen mit Gewalt zu erzwingen sucht, ist kein Exhibitionist. In letzterem Fall wäre die Entblößungshandlung nur Durchgangsstation auf dem Weg zu einer Vergewaltigung. Derartige Entblößungen dürfen nach einem Urteil des Bayrischen Oberlandesgerichts nicht als Exhibitionismus gewertet werden. Beim Exhibitionismus ist die Entblößung Selbstzweck. Wenn nicht die Entblößungshandlung selbst sexuelle Lust erzeugt, dann liegt kein Fall von Exhibitionismus vor.
Sehr schön,
und wie soll das Kind/Jugendlicher/junge Frau/junge Mutter wissen und einschätzen können?
Eine Traumatisierung kommt bei vielen, und, das dürfte auch klar sein, eher und nachhaltiger, wenn Männer sich entblößen.
Uns auch, wenn das krankhaft ist und wenn die "Täter" keine Gefahr darstellen, das Signal ist da und wird anders ausgelegt ...
ZitatGepostet von Streusalzwiese Wer auf körperlichen Sex hofft, oder aber diesen mit Gewalt zu erzwingen sucht, ist kein Exhibitionist. In letzterem Fall wäre die Entblößungshandlung nur Durchgangsstation auf dem Weg zu einer Vergewaltigung. Derartige Entblößungen dürfen nach einem Urteil des Bayrischen Oberlandesgerichts nicht als Exhibitionismus gewertet werden. Beim Exhibitionismus ist die Entblößung Selbstzweck. Wenn nicht die Entblößungshandlung selbst sexuelle Lust erzeugt, dann liegt kein Fall von Exhibitionismus vor.
Sehr schön,
und wie soll das Kind/Jugendlicher/junge Frau/junge Mutter wissen und einschätzen können?
Eine Traumatisierung kommt bei vielen, und, das dürfte auch klar sein, eher und nachhaltiger, wenn Männer sich entblößen.
Uns auch, wenn das krankhaft ist und wenn die "Täter" keine Gefahr darstellen, das Signal ist da und wird anders ausgelegt ...
Kinder klammern wir mal aus. Dafür ist ein anderer Paragraph zuständig. Entblößungshandlungen vor Kindern werden als sexueller Mißbrauch ohne Körperkontakt gewertet. (für beide Geschlechter strafbar) Der §183 gilt für Entblößungen vor über 14-Jährigen.
Du hast Recht wenn Du anmerkst, dass Männer im Durchschnitt bedrohlicher wirken als Frauen. Strafbar ist eine exhibitionistische Handlung aber auch dann, wenn der Zielperson klar war, dass es dem Betreffenden nur ums Zeigen ging. Im Gesetzgebungsverfahren wurde auch der Vorschlag gemacht, dass eine exh. Handlung nur dann strafbar sein solle, wenn sie "in bedrohlich erscheinender Weise" vorgenommen würde. Der wurde aber abgelehnt mit der Begründung, dass man dann den typischen Exhibitionisten nicht mehr bestrafen könne.
ganz ehrlich? ich habe in meinen 13 dienstjahren auf der strasse mehrere männliche exh. gehabt (live und selbst), aber nicht eine einzige frau! Ich denke, es ist auch eine gewisse erziehungsfrage dabei. eine frau lernt von babybeinen an, dass sich einige dinge nicht gehören, die bei männern/jungen toleriert werden. rennt ein junge mal nackt herum wird gelächelt (eigen erfahrung in meinem dorf) und meist nicht mehr. rennt dagegen ein mädchen nackt herum, rennt ganz sicher gleich jemand mit etwas zum anziehen hinterher und sagt: das macht man nicht!
so eine erziehung begünstigt oder verhindert natürlich keinen exh., das weiß ich. aber frauen haben eine extrem stärkere erzieherisch bedingte moralvorstellung, als männer. das ist sogar erwiesen worden.
ZitatGepostet von Miss Rainstar ganz ehrlich? ich habe in meinen 13 dienstjahren auf der strasse mehrere männliche exh. gehabt (live und selbst), aber nicht eine einzige frau! Ich denke, es ist auch eine gewisse erziehungsfrage dabei. eine frau lernt von babybeinen an, dass sich einige dinge nicht gehören, die bei männern/jungen toleriert werden. rennt ein junge mal nackt herum wird gelächelt (eigen erfahrung in meinem dorf) und meist nicht mehr. rennt dagegen ein mädchen nackt herum, rennt ganz sicher gleich jemand mit etwas zum anziehen hinterher und sagt: das macht man nicht!
so eine erziehung begünstigt oder verhindert natürlich keinen exh., das weiß ich. aber frauen haben eine extrem stärkere erzieherisch bedingte moralvorstellung, als männer. das ist sogar erwiesen worden.
Ganz ehrlich: Ja, ich habe schon minirocktragende Frauen ohne Höschen gesehen.
Bei nackt herumlaufenden Mädchen haben die Eltern wahrscheinlich Angst, dass das Kind Opfer eines Sexualverbrechens wird. Und somit wird die Nacktheit verboten. Die derzeitige mediale "Beliebtheit" von Sexualverbrechen begünstigt das Entstehen einer neuen Prüderie.