ZitatGepostet von Honey21 Ist es rein rechtlich gesehen erlaubt, neben der Arbeit / dem Beruf ein Buch zu veröffentlichen (und somit evtl. zusätzlich Geld zu verdienen) ?
Andere gehen kellnern, putzen, Zeitung austragen ...
ZitatGepostet von Honey21 - muss man das vorher mit seinem Arbeitgeber besprechen?
Solche Sachen wie regelmäßig kellnern ja, das bedingt ja auch Anmeldung als 400-Euro-Job oder ähnliches ...
Wenn du aber in deiner Freizeit schreibst - anstatt fernsehen, ausgehen, abhängen usw. - und es wird ein Buch daraus, wer will dir das warum verbieten?
ZitatGepostet von Honey21 - kann man das einfach so machen?
Sicher, nur die daraus resultierenden Einnahmen solltest du auf deiner Steuererklärung angeben!
Und nun, frohes Schreiben, kannst mir ja mal eine Leseprobe zukommen lassen, so ca 2 Normseiten ..
da kann ich dir aus eigener erfahrung raten. und zwar musste ich bei meinem arbeitgeber einen nebenjob beantragen und genehmigt bekommen, für das schreiben meines buches. logisch, dass du nicht während deiner regulären arbeitszeit den nebenjob (schreiben) ausüben darfst.
gesetzlich darfst du nebenjobs annehmen, bis zu einer bestimmten einkommensgrenze. bei mir waren das behördlich festgelegte 400,- eus (ich bin bei der polizei).
das interessiert mich jetzt mal: Mit welcher Begründung musstest Du denn einen Nebenjob anmelden? Soweit ich weiß, ist es für den AG nur dann von Relevanz, wenn Dein Nebenjob mögliche Beeinträchtigungen für den Hauptberuf mit sich bringt. In Deinem Fall (Polizei) könnte ich mir zum Beispiel vorstellen, dass Du es melden müsstest, wenn Du nach Feierabend noch als Security o. ä. nebenbei jobbst. Immerhin ist der Feierabend sowie die Freizeit ja zur Erholung vorgesehen.
Aber wenn Du in Deiner Freizeit einen Fantasy-Roman schreibst???
Musstest Du Dein Schmuckdesignen auch genehmigen lassen?
Mir wäre nie der Gedanke gekommen, ein Hobby als Nebenjob beim AG zu melden ...
hay, das schmuck designen hab ich nicht mehr angemeldet, weil ich da schon im ruhestand war. das läuft nur noch beim gewerbeamt und finanzamt als nebenjob. wobei schreiben fürs gewerbe und finanzamt wiederum uninteressant ist. ich musste es anmelden, weil der arbeitgeber damit sicher stellen wollte/will, dass man seinen hauptberuf nicht vernachlässigt. ich schätze, dass ist von arbeitgeber zu arbeitgeber auch unterschiedlich.
ps: das schmucken ist kein hobby mehr es soll sich etablieren und ausweiten.
[ Editiert von Administrator Miss Rainstar am 01.09.11 16:34 ]