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Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 714 mal aufgerufen
 Tipps und Erfahrungen beim Schreiben und Veröffentlichen, Altbeiträge
Honey21 Offline




Beiträge: 6

21.07.2011 11:35
RE: Ist das erlaubt? Antworten

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage:

Ist es rein rechtlich gesehen erlaubt, neben der Arbeit / dem Beruf ein Buch zu veröffentlichen
(und somit evtl. zusätzlich Geld zu verdienen) ?

- muss man das vorher mit seinem Arbeitgeber besprechen?
- kann man das einfach so machen?

Liebe Grüße, Honey


Unbenannt2.bmp

Arminus Offline



Beiträge: 403

21.07.2011 13:25
#2 RE: Ist das erlaubt? Antworten

Hallo Honey

Zitat
Gepostet von Honey21
Ist es rein rechtlich gesehen erlaubt, neben der Arbeit / dem Beruf ein Buch zu veröffentlichen
(und somit evtl. zusätzlich Geld zu verdienen) ?



Andere gehen kellnern, putzen, Zeitung austragen ...

Zitat
Gepostet von Honey21
- muss man das vorher mit seinem Arbeitgeber besprechen?



Solche Sachen wie regelmäßig kellnern ja, das bedingt ja auch Anmeldung als 400-Euro-Job oder ähnliches ...

Wenn du aber in deiner Freizeit schreibst - anstatt fernsehen, ausgehen, abhängen usw. - und es wird ein Buch daraus, wer will dir das warum verbieten?


Zitat
Gepostet von Honey21
- kann man das einfach so machen?



Sicher, nur die daraus resultierenden Einnahmen solltest du auf deiner Steuererklärung angeben!


Und nun, frohes Schreiben, kannst mir ja mal eine Leseprobe zukommen lassen, so ca 2 Normseiten ..

Liebe Grüße von Harald

Honey21 Offline




Beiträge: 6

21.07.2011 13:44
#3 RE: Ist das erlaubt? Antworten

Danke für deine schnelle Antwort.


Unbenannt2.bmp

Schreiberling Offline




Beiträge: 2.222

21.07.2011 20:42
#4 RE: Ist das erlaubt? Antworten

Hallo Honey21,
solange du das Buch nicht während deiner Arbeitszeit schreibst, gibt es kein Problem.
Viel Erfolg und viele grüße
Jürgen

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Miss Rainstar Offline




Beiträge: 1.967

31.08.2011 12:18
#5 RE: Ist das erlaubt? Antworten

@honey

da kann ich dir aus eigener erfahrung raten. und zwar musste ich bei meinem arbeitgeber einen nebenjob beantragen und genehmigt bekommen, für das schreiben meines buches. logisch, dass du nicht während deiner regulären arbeitszeit den nebenjob (schreiben) ausüben darfst.

gesetzlich darfst du nebenjobs annehmen, bis zu einer bestimmten einkommensgrenze. bei mir waren das behördlich festgelegte 400,- eus (ich bin bei der polizei).

...
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ULucas Offline



Beiträge: 73

31.08.2011 13:19
#6 RE: Ist das erlaubt? Antworten

Hallo Miss Rainstar,

das interessiert mich jetzt mal: Mit welcher Begründung musstest Du denn einen Nebenjob anmelden? Soweit ich weiß, ist es für den AG nur dann von Relevanz, wenn Dein Nebenjob mögliche Beeinträchtigungen für den Hauptberuf mit sich bringt. In Deinem Fall (Polizei) könnte ich mir zum Beispiel vorstellen, dass Du es melden müsstest, wenn Du nach Feierabend noch als Security o. ä. nebenbei jobbst. Immerhin ist der Feierabend sowie die Freizeit ja zur Erholung vorgesehen.

Aber wenn Du in Deiner Freizeit einen Fantasy-Roman schreibst???

Musstest Du Dein Schmuckdesignen auch genehmigen lassen?

Mir wäre nie der Gedanke gekommen, ein Hobby als Nebenjob beim AG zu melden ...

Liebe Grüße
Uli

www.achtzehntage.de

Miss Rainstar Offline




Beiträge: 1.967

01.09.2011 16:33
#7 RE: Ist das erlaubt? Antworten

hay, das schmuck designen hab ich nicht mehr angemeldet, weil ich da schon im ruhestand war. das läuft nur noch beim gewerbeamt und finanzamt als nebenjob. wobei schreiben fürs gewerbe und finanzamt wiederum uninteressant ist.
ich musste es anmelden, weil der arbeitgeber damit sicher stellen wollte/will, dass man seinen hauptberuf nicht vernachlässigt.
ich schätze, dass ist von arbeitgeber zu arbeitgeber auch unterschiedlich.

ps: das schmucken ist kein hobby mehr es soll sich etablieren und ausweiten.

[ Editiert von Administrator Miss Rainstar am 01.09.11 16:34 ]

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