beim Durchstöbern dieser Seiten und den Profilen einiger Autoren, und dem Besuch der Privatwebseiten dieser Schriftsteller, viel mir in mindestens einem Falle auf, dass das Impressum nur Namen und Emailadresse angab.
Ist es nicht richtig, dass die gesamten Kontaktdaten: Name, Adresse, Telefonnummer, etc. angegeben werden müssen?
... ja, das ist genaugenommen ein ganz happiges Thema.
Da erarbeitet man sich mühsam ein einen Autoren-Namen und dann ... auf der Homepage, die eigentlich nur ein paar Infos bieten soll, eventuell mal eine Leseprobe vom neuesten Werk als (kostenfreien) Download ... (also keine "Dienstleistung" im handelsmäßigen Sinn) ... und schon ist aus dem allseits bekannten und beliebten John Fink der Privatmann Johannes-Hieronymus Finkensteller-Zeiseler geworden - mit Wohnadresse und privater Telefonnummer. Dabei wollte der wirklich nicht, dass ihm die Nachbarn auf die Schliche kommen: Aus welchem Grund immer.
Ganz im Ernst ... ist das der Sinn und Zweck der Sache?
Kennt sich jemand hier noch besser aus, als es einem diese wundervollen Internet-Rechtsanwaltsseiten auf modern-Chinesisch vermitteln können? Gibt es -z.B.- eine Site, die sich rein mit Autorenrecht befasst?
Solch ein Hinweis wäre sehr hilfreich. Ich kann inzwischen viele der Telemedediengesetze fast auswendig ... aber weiterhelfen tun sie mir nicht.
Eher noch so was:
ZitatImpressums- und Informationspflicht einer Homepage § 1 UWG, § 6 TDG OLG Hamburg; Beschluss vom 20.11.2002; ger. Az.: - 5 W 80/02 - rechtskräftig
1. Die Informationspflichten eines Homepagebetreibers stellen keine wertbezogene Vorschrift dar und können daher nur dann einen Anspruch auf Unterlassung durch einen Wettbewerber geben, wenn das Verschweigen der Angaben nach § 6 TDG planmäßig zur Erlangung eines Wettbewerbsvorteils geschieht. 2. Bei der leicht erkennbaren Gestaltung eines Impressums oder einer Kontaktseite ist auf den üblichen Gebrauch des Verkehrs Rücksicht zu nehmen; ein "Impressum" i.S.d. § 6 TDG kann auch als "Kontakt" gekennzeichnet werden, wenn für die angesprochenen Verkehrskreise klar ist, dass hier Informationspflichten des Seitenbetreibers erfüllt werden. (Leitsatz der Kanzlei FlickSaß)
Ist aber eben auf einen ganz spezifischen Fall zugeschnitten und vielleicht nicht für jedermann hier gültig.
Wo sind die schreibenden Rechtsanwälte, die ihren Kollegen einen Hinweis geben möchten?
LG Alex
"FEUERAUGEN" (3 Bände: 1-Das Dorf, 2-Drei Städte, 3-Das Schloss) Mein Roman im Buchhandel
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, wenn man eine .com Webadresse betreibt, braucht man kein Impressum! Sicher bin ich mir keinesfalls. Wenn ich mir allerdings .com Webseiten ansehe, haben sie sehr selten ein Impressum. Es könnte aber auch am Wohnort liegen! Wenn man im Ausland seinen "Sitz" hat, braucht man definitiv kein Impressum bei einer .com Adresse.
leider kann ich dir nicht mehr helfen. Tut mir leid!
So "dumm" die deutschen Bestimmungen bezüglich Impressum sind, noch unverständlicher sind sie für Copyrights.
So wurde einem Hausbesitzer gerichtlich verboten sein Haus umzubauen, weil der Architekt es speziell für diesen Besitzer entworfen hatte. Es war kein Standardhaus!
Der Besitzer kann nichts dagegen tun!
Ich möchte meine Geschichten auch schützen, so gut es geht. Aber ich denke, irgendwo muss auch eine Grenze gezogen werden und zwar dann, wenn der Commerz über der Kunst steht. Profit sollte nicht alles sein.
Abmahnungen von Konkurrenten und Verbraucherschützern sowie Informationskampagnen haben zwar zu einer verstärkten Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Anbieterkennzeichnung geführt, doch schon eine stichprobenhafte Kontrolle von Webseiten zeigt, dass die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben häufig nicht erfolgt. Webmaster, die - z.T. aus purer Unkenntnis - den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen, setzten sich dem Risiko einer Abmahnung aus: Anwälte, die Serienabmahnungen als Einnahmequelle betrachten, durchforsten das Internet.
Und nun, sehr wichtig, auch und grade für uns Leien>>
Und warum sollte ich die Bestimmungen überhaupt einhalten?
Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 5 TMG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 EURO geahndet werden (§ 16 II Nr. 1, III TMG).
Die nach § 3 UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) anspruchsberechtigten Stellen können einen Unterlassungsanspruch geltend machen, weil ein Verstoß gegen die Impressumspflicht eine Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift darstellt, die dem Schutz der Verbraucher dient.
Es drohen kostenpflichtige Abmahnungen von Konkurrenten. Aufgrund von § 5a Abs. 4 UWG gibt es keine Bagatellverstöße mehr bei der Impressumspflicht!
Also warum ein unnötiges Risiko eingehen?
Diese Informationen zur Anbieterkennzeichnung stellen keine Rechtberatung dar und sind lediglich als allgemeine und unverbindliche Informationen zu verstehen. Sie dürfen jederzeit kopiert und verbreitet werden, sofern auf den Urheber hingewiesen wird und einer Verlinkung der Seite http://www.linksandlaw.info mit Hinweis auf die dort bereitgestellte Langfassung des Beitrags zur Anbieterkennzeichnung erfolgt. Auch für eine Verlinkung des Hinweises von möglichst vielen Impressumsseiten aus wäre ich dankbar, um diese Information möglichst breit streuen zu können.
stimmt ja alles, aber wenn ich dran denke, dass ich im internet für jeden zugänglich meine gesamte adresse plus tel.nr. öffentlich machen soll und doch nur privatman bin-dreht sich mir der magen um.
mein mann sagt gerade,man könne in dem fall doch im impressum die adresse der post und ein gemietetes postfach angeben. so wäre die privatadresse weiterhi geschützt! oder der autor gibt auf seiner hpdie verlagsadresse als kontaktadresse an, dann draf eraber seine eigenen bücher nicht mehr über seine hp vertreiben, soviel ich weiß, oder?
was sagt ein rechtsfachmann zu diesen fällen?
[ Editiert von Administrator Miss Rainstar am 31.08.10 10:29 ]
Wenn du wirklichnicht weiter erkennbar sein möchtest, das kenne ich aus anderen Foren:
c/o Adresse, eventuell eine/n gute/n Bekannte/n, die/der mit Sicherheit deine Adresse nicht herausrückt, sondern Post/Schriftstücke entgegennimmt mit dem Hinweis, sie umgehend weiterzuleiten
eigens für das Impressum angelegte Mailadresse und
ein eigens für dieses Impressum gekauftes Kartenhandy bzw. eine Sim-Karte für ein altes Handy.
Dann hättest du alle rechtlichen Punkte erfüllt, ohne dich zu outen.
Ich weiß nicht, ob es nicht ein bisschen übertrieben ist, anzunehmen, nur weil die Anschrift des HP-Inhabers im Impressum steht, würde gleich Kreti und Plethi vor der Tür stehen. Otto-Normalhobbyschreiberling hat doch im Allgemeinen nichts zu befürchten, oder? Anders wäre es bei einem politischen Blog oder einer Webseite in der Richtung. Dieselbe Hysterie (jedenfalls empfinde ich es als solche) findet ja zur Zeit in Sachen Streetview statt. Du lieber Himmel, da werden Häuser und Straßen abgebildet.Na und? Im Impressum steht eine Anschrift. Und weiter? Auf meiner Seite steht sie auch. Kommt mich doch mal besuchen ;-)
ZitatGepostet von Miss Rainstar ja, aber dann steht ja dieser bekannte öffentlich drin und das wäre mir und dem jeweiligen bekannten sicher auch nicht entgegenkommend.
Ich hätte keine Bedenken, dies für einige zu machen, es wäre lediglich kostenintensiv für diejenigen, dia ab und an Post bekommen, weil dann diese kostenpflichtig weitergeleitet werden müsste, und diese Kosten würde ich mir natürlich erstatten lassen!
LG
Harald
Liebe Grüße vom
Dichter, Denker- Lenker
Harald
Um ein Ziel zu erreichen ist nicht der letzte Schritt ausschlaggebend, sondern der erste!
Zitateigens für das Impressum angelegte Mailadresse und
ein eigens für dieses Impressum gekauftes Kartenhandy bzw. eine Sim-Karte für ein altes Handy.
Dann hättest du alle rechtlichen Punkte erfüllt, ohne dich zu outen.
... nur nicht! Die eigen 'Meldeadresse' muss ja trotzdem her ... und ... fiktive Adressen (auch Mobil und Mail) sind gefundenes Fressen für die Rechtsanwaltscrawler.
Und - klar, dass ULucas recht hat ... wer (wie Rainy) mal gerade einen Roman veröffentlicht hat ... dem werden keine zehntausend Paparazzi im Vorgarten das Leben schwer machen und die Kinder entführen dürfte auch keinem einfallen.
Nein, mir geht es eher ums Prinzip!
Wozu heiße ich tHE fOOl in einem Forum? Damit mich eventuelle Bekannten nicht erkennen? Nein! Ich will einfach nur anonym bleiben.
Wozu lege ich mir als Autor ein Pseudonym zu? Weil ich nicht möchte, dass meine Nachbarn wissen, dass ich Bücher verfasse? Nein ... ich würde es begrüßen, dass sie es wissen, denn dann kaufen sie vielleicht auch mal eines. Ich möchte gegenüber jenen, die mich nicht ohnehin kennen anonym bleiben. Mehr nicht.
Und wenn ich mir als Künstler ein Pseudonym zulegen kann, das sogar in meinem Pass stehen darf ... wozu dann bitte die Impressumspflicht mit Adresse und zweifacher Erreichbarkeit - Mail Telefon etc.? Wenn ich kein Dienstleister bin, also meinen Site-Besuchern Dateien oder schriftstellerische Leistungen kostenpflichtig zum Download anbiete, dann interessiert es doch auch niemanden, mich Dingfest zu machen, meine Adrese zu kennen etc ... die im übrigen ja bei der DENIC hinterlegt (und einsehbar) ist!
Also, Danke Harald für den Link ... aber solche gibt es zu Hauf im Net. Ich hätte gerne die Meinung eines wirklichen Rechtsanwaltes, der sich mit Internetrecht auskennt. Muss ich jetzt erst meinen Sohn davon überzeugen, dass der Jurisprudenzia internetti studieren soll? Gibt's denn keinen, der was schreibselt, zufällig hier vorbeischaut und RA ist UND (was wichtiger wäre, denn manche Kollegen wissen nicht wirklich bescheid) auch was weiß?
LG Alex
"FEUERAUGEN" (3 Bände: 1-Das Dorf, 2-Drei Städte, 3-Das Schloss) Mein Roman im Buchhandel
Guten Tag zusammen, das Geschäft mit Abmahnungen ist nur ein Auswuchs von Geschäftemacherei, der nichts damit zu tun hat, Recht und Gesetz durchzusetzen. Diesen Leuten gehört das Handwerk gelegt. Soweit ich weiß, ist man da nun endlich auch hinterher. Ich weiß, wie schwer es ist, als Anwalt sein Geld zu verdienen, wenn man nicht zu den oberen Zehntausend gehört, aber so tief würde ich nie sinken, bei anderen nach Formfehlern zu suchen, um damit Geld für mich raus zu schinden. Diese Anwälte haben nur das eine Ziel - ihre Taschen zu füllen. Sie nutzen Gesetzeslücken und Unwissenheit von zumeist wehrlosen Menschen, die nichts Böses im Schilde führen. Ekelhaft. So wie ich den Gesetzgeber verstehe, geht es zuallererst um Identifizierbarkeit und Erreichbarkeit. Im Impressum von Jungeautoren.de habe ich deshalb meinen Klarnamen genannt und meine e-mail-adresse, über die ich erreichbar bin, falls es irgendwelche Dinge von Belang geben sollte. Mit dieser Seite verdiene ich kein Geld, sie ist ein Hobby. Und somit stehe ich auch nicht in irgendeinem Wettbewerb, wo ich gegen Regeln verstoßen könnte. Der Gesetzgeber kann den Zweck einer Homepage sehr wohl unterscheiden. Also meine ich, man sollte auf dem Teppich bleiben. Wie jeder mit diesen Impressumsvorschriften umgeht, sollte (muss) jeder für sich entscheiden. Viele Grüße vom Schreiberling (Jürgen Freymann)
äh...also mir gehts nicht darum, dass evt. fans vor meiner tür stehen ....erstmal muss man ja auch fans haben, oder nicht?
nene, ich will nur nicht meine komplette addresse im netz stehen haben, ich hatte oft genug schon idioten und auch einbrecher am hals....leute, die mir nachts die fenster eingeschmissen haben etc. die echte addi im netz st für mich, wie das verlieren des hausschlüssels mit dem addressanhänger der dazugehörigen wohnung dran.
google streetview ist mir schnuppe. ich freu mich sogar drauf, dann kann ich endlich mal in tokio spazieren gehen und mir die gorthic lolita fashion mall ansehen.