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Dieses Thema hat 33 Antworten
und wurde 13.630 mal aufgerufen
 Tipps und Erfahrungen beim Schreiben und Veröffentlichen, Altbeiträge
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Harald-H Offline




Beiträge: 5.232

17.01.2011 02:53
#31 RE: Frage an Piper und die Antwort Antworten

In den AGBs der Verlage steht punktgenau geschrieben, dass unverlangt eingesandte Manuskripte nicht zurückgesandt werden.

Das beinhaltet auch, dass man keine Reaktion seitens des Verlages erwarten kann.

Was tun?

Verlage anschreiben, schildern, was man über den Verlag, dessen Hauptgenres, weiß, dass man ein Manuskript hat, das einem der Genres entspricht und, bei nicht einghender Rückantwort, eventuell anrufen und nachfragen, bei Interesse das MS einsenden.

Hört sich im ersten Moment umständlich und nicht sehr erfolgversprechend an, ist aber die deutlich bessere Möglichkeit, sein MS zumindest wohlwollend geprüft und eine Resonanz - egal welcher Art - zu bekommen.

Einfacher ist es natürlich, sich eine Agentur zu suchen - auf dem gleichen Weg natürlich - und diese dann die Kontaktaufnahme vornehmen zu lassen.

Liebe Grüße vom

Dichter, Denker - Lenker

Harald

Um ein Ziel zu erreichen ist nicht der letzte Schritt ausschlaggebend, sondern der erste!

Viceroy Offline



Beiträge: 13

17.01.2011 13:58
#32 RE: Frage an Piper und die Antwort Antworten

Meine Aussage, dass eine Absage via E-Mail nicht zu viel verlangt wäre, bezog sich auf AutorPeterTernes Post bezüglich Bewerbungen in seiner Firma. Einem Verlag sende ich kein Manuskript ohne vorherige Kontaktaufnahme.

AutorPeterTernes Offline




Beiträge: 3.162

17.01.2011 20:40
#33 RE: Frage an Piper und die Antwort Antworten

Klar könnte ich eine Absage via Email schicken, aber man gibt mir keine Emailadressen an. Wie also sollte ich?

PvO (Admin)

Ab 2008 auch in Amerika präsent.

Viceroy Offline



Beiträge: 13

17.01.2011 21:29
#34 RE: Frage an Piper und die Antwort Antworten

Zitat
Gepostet von AutorPeterTernes
Klar könnte ich eine Absage via Email schicken, aber man gibt mir keine Emailadressen an. Wie also sollte ich?



In diesen Fällen geht es natürlich nicht. Sorry, ich dachte es sei seit rund 10 Jahren Standard bei Bewerbungen eine E-Mailadresse anzugeben.

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